Du möchtest Freiwilligenbotschafter*in werden?
Das bundesweite Projekt Freiwilligenbotschafter*innen endete im April 2023, daher bieten wir keine Schulungen mehr an. Erkundige Dich gerne direkt bei Deinem (ehemaligen) Träger im FSJ/FÖJ/BFD, welche Möglichkeiten es gibt, Dich weiterhin in den Freiwilligendiensten zu engagieren.
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Du findest, ein Freiwilligendienst nach der Schule ist eine gute Sache?
Du hast Lust, anderen jungen Menschen von Deinem Freiwilligendienst zu berichten?
Du möchtest die Freiwilligendienste insgesamt bekannter machen?
Dann werde Freiwilligenbotschafter*in und berichte von Deinem Engagement! Dazu nimmst Du an einem zweitägigen Vorbereitungsseminar teil und tauschst Dich mit aktuellen und ehemaligen Freiwilligen aus. Anschließend besuchst Du verschiedene Einrichtungen, z.B. Schulen, und gibst Deine Erfahrungen an Jugendliche weiter.
Was heißt das genau?
Das Vorbereitungsseminar findet online statt. Danach vereinbarst Du Termine mit Einrichtungen und besuchst diese mit einer*einem weiteren Botschafter*in. In ca. 90 Minuten berichtet ihr von eurem Engagement im Freiwilligendienst und beantwortet die Fragen der Jugendlichen zum Thema. Dafür bekommst Du eine Aufwandsentschädigung (30 Euro pro Besuch) samt Fahrtkostenerstattung.
Wer kann teilnehmen?
Anmelden können sich alle, die ein FSJ, FÖJ oder einen BFD machen oder gemacht haben. Außerdem solltest Du zwischen 18 und 26 Jahre alt sein. Das Projekt wird trägerübergreifend und bundesweit durchgeführt.
Wer steckt hinter dem Projekt?
Die Freiwilligenbotschafter*innen sind ein Projekt des Bundesarbeitskreises FSJ (BAK FSJ), das zusammen mit den Zentralstellen im BFD und FÖJ ins Leben gerufen wurden. Es wird durch den AWO Bundesverband und Landesverband Berlin umgesetzt. Gefördert wird das Projekt vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Anmeldeformular
FAQ - Häufig gestellte Fragen
Allgemein
Was ist ein*e Freiwilligenbotschafter*in?
Freiwilligenbotschafter*innen sind Freiwillige und ehemalige Freiwillige, die sich dafür engagieren, die Freiwilligendienste FSJ, FÖJ, BFD und IJFD unter jungen Leuten bekannter zu machen. Das tun sie z.B., indem sie Schulen besuchen und den Schüler*innen von ihren Erlebnissen und allgemein über die Freiwilligendienste berichten und Fragen beantworten.
Wer steckt hinter dem Projekt?
Die Freiwilligenbotschafter*innen sind ein Projekt des Bundesarbeitskreises FSJ (BAK FSJ), das zusammen mit den Zentralstellen im BFD und FÖJ ins Leben gerufen wurden. Es wird durch den AWO Bundesverband und AWO Landesverband Berlin umgesetzt.
Wer kann sich anmelden?
Bewerben können sich alle, die ein FSJ, FÖJ oder einen BFD machen oder gemacht haben. Außerdem musst Du zwischen 18 und 26 Jahre alt sein.
Wo kann ich mich anmelden?
Hier auf dieser Seite über das Kontaktformular.
Kann ich mitmachen, wenn ich unter 18 Jahre alt bin?
Aus organisatorischen und rechtlichen Gründen ist dies im Projekt Freiwilligenbotschafter*innen leider nicht möglich.
Kann ich mitmachen, wenn ich über 26 Jahre alt bin?
Die Grundlage des „Freiwilligenbotschafter*innen“-Projekts ist der Peer-to-Peer-Ansatz. Dieser Ansatz geht davon aus, dass Gleichaltrige bei altersspezifischen Themen und Problemen die wichtigsten Gesprächs- und Bezugspartner*innen sind. Damit der Altersunterschied zu den Schüler*innen nicht zu groß wird, liegt die Altersgrenze für Freiwilligenbotschafter*innen bei 26 Jahren.
Ist es egal, in welchem Bundesland ich wohne?
Ja, das ist egal. Gib in Deiner Bewerbung bitte das Bundesland / die Bundesländer an, in dem / in denen du die Schulbesuche durchführen möchtest.
Kann ich nur in der Stadt, in der ich meinen Freiwilligendienst gemacht habe, Freiwilligenbotschafter*in sein?
Nein, das ist keine Voraussetzung. Gib in Deiner Bewerbung einfach das Bundesland / die Bundesländer an, in dem / in denen du die Schulbesuche durchführen möchtest.
Kann ich Freiwilligenbotschafter*in werden, auch wenn ich einen anderen Job als Haupttätigkeit habe oder studiere / in einer Ausbildung bin?
Ja, das ist möglich. Wichtig ist nur, dass Du die Möglichkeit hast, unter der Woche nach Absprache Schulen zu besuchen. Bei der Tätigkeit als Freiwilligenbotschafter*in handelt es sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit.
Bekomme ich eine Bescheinigung über meine Mitwirkung am Projekt?
Gerne stellt Dir die Koordinierungsstelle für Dein Engagement eine Bescheinigung aus, wenn Du Einrichtungsbesuche absolviert hast. Diese kannst Du z.B. Bewerbungen beilegen.
Für die Teilnahme am Vorbereitungsseminar erhältst Du eine Teilnahmebescheinigung über Deine Coaches.
Seminare
Welche Seminare gibt es?
Jede*r zukünftige Freiwilligenbotschafter*in nimmt verpflichtend einmalig an einem Vorbereitungsseminar teil.
Wie viele Tage dauert das Vorbereitungsseminar?
Das Vorbereitungsseminar findet für Dich einmalig an zwei Tagen à 4 Stunden als Online-Seminar statt.
An welchen Terminen findet das Vorbereitungsseminar statt?
Die Termine werden fortlaufend festgelegt. Wenn Du Dich beworben hast, bekommst Du eine Einladung zum nächsten stattfindenden Termin.
Zu welchen Uhrzeiten findet das Vorbereitungsseminar statt?
Die Uhrzeiten werden gemeinsam mit den Terminen bekannt gegeben.
Kann ich mir aussuchen, an welchen Terminen ich teilnehme?
Wir bemühen uns, eine Terminauswahl zu ermöglichen.
Was, wenn ich an einem der Tage des Vorbereitungsseminars nicht dabei sein kann?
Die Teilnahme an beiden Tagen des Vorbereitungsseminars ist verpflichtend für die Tätigkeit als Freiwilligenbotschafter*in. Es wird genügend Auswahlmöglichkeiten geben, so dass Du hoffentlich einen Terminblock finden kannst, an dem Du teilnehmen kannst.
Wer führt die Vorbereitungsseminare durch?
Die Vorbereitungsseminare werden durch zwei Coaches durchgeführt, die im weiteren Verlauf des Projekts auch als Deine Ansprechpartner*innen bei Fragen und Problemen zur Verfügung stehen.
Wo finden die Seminare statt?
Die Seminare finden als Onlineveranstaltung per Zoom statt.
Gibt es die Möglichkeit, dass das Vorbereitungsseminar aufgezeichnet wird, so dass ich es selbstständig nacharbeiten kann?
Das ist aus Datenschutzgründen leider nicht möglich. Als Teilnehmer*in bekommst du aber Materialien zur Verfügung gestellt, in denen du nochmal das Wichtigste nachlesen kannst.
Einrichtungsbesuche
Ich bin aktuell noch Freiwillige*r. Kann ich das Vorbereitungsseminar und die Einrichtungsbesuche während meiner Einsatzzeit machen?
Bitte besprich mit Deiner Anleitung bzw. Deiner Einsatzstelle, ob Du im Rahmen dieses Projektes für das Vorbereitungsseminar und die Einrichtungsbesuche unter Fortzahlung Deiner Bezüge freigestellt werden oder es Dir sogar als Arbeitszeit anrechnen lassen kannst. Denn wenn Du als Freiwilligenbotschafter*in Werbung für die Freiwilligendienste machst, kommt das auch Deiner Einsatzstelle / Deinem Träger zu Gute. Einen Anspruch auf Freistellung hast Du allerdings nicht.
Gerne erhältst Du von uns ein Schreiben, das Du Deiner Einsatzstelle / Deinem Träger vorlegen kannst, in dem wir sie ermuntern, Dein Engagement als Freiwilligenbotschafter*in im Rahmen Deines Freiwilligendienstes zu ermöglichen.
Wie lange dauert ein Einrichtungsbesuch?
Die Besuche dauern in der Regel zwischen 45 und 90 Minuten. Hinzu kommen Deine Anreisezeiten.
Wie viele Einrichtungen werde ich als Freiwilligenbotschafter*in besuchen?
Geplant ist, dass jede*r Freiwilligenbotschafter*in ca. vier Schulen / Einrichtungen besucht. Wenn es Dir möglich ist, kannst du aber gerne mehr Einrichtungen besuchen.
Was sind Folge- und Mehrfachbesuche?
Ein Mehrfachbesuch findet in derselben Einrichtung am selben Tag statt (z.B. wenn Du mehrere Klassen hintereinander besuchst). Er wird mit 10 Euro je Mehrfachbesuch entschädigt. Wenn Du also in einer Schule am selben Tag zwei Klassen besuchst, so kannst Du uns zwei Abrechnungen einreichen, einmal über 30,00 Euro (für den Erstbesuch) und über 10,00 Euro (für den Mehrfachbesuch).
Ein Folgebesuch findet in derselben Einrichtung an einem anderen Tag statt. Er wird mit 15,00 Euro entschädigt.
Melde Dich gerne bei uns, wenn Du Rückfragen dazu hast.
Werde ich nur in Einrichtungen in meiner Nähe gehen oder auch in einem anderen Bundesland?
Wo die Einrichtungen sind, die Du besuchst, suchst Du Dir (ggf. in Absprache mit Deinem*Deiner Tandempartner*in) selber aus. Um längere Anfahrtszeiten zu vermeiden, empfiehlt es sich allerdings, dass sie gut für Dich / euch erreichbar sind. Zum Einstieg empfehlen wir Dir, an Deine ehemalige Schule zu gehen.
Kann ich mir die Termine für die Einrichtungsbesuche selbst aussuchen oder werden sie mir zugewiesen?
Du kontaktierst die Einrichtungen selbstständig und vereinbarst die Termine mit ihnen, ggf. in Absprache mit Deinem*Deiner Tandempartner*in. Wie viele Einrichtungen Du besuchst, bleibt Dir / euch überlassen.
Darf ich mir meinen*meine Tandempartner*in aussuchen?
Um lange Fahrtwege zu den Schulen / Einrichtungen zu vermeiden, ist es sinnvoll, mit einem*einer Tandempartner*in zusammenzuarbeiten, der*die in derselben Region ansässig ist wie Du. Ob Du Dir Deinen*Deine Tandempartner*in aussuchen kannst, ist daher abhängig davon, wie viele andere Freiwilligenbotschafter*innen in Deiner Region zur Verfügung stehen. Wo es realisierbar ist, ermöglichen wir Dir gerne eine freie Wahl Deines*Deiner Tandempartner*in.
Brauche ich zwingend eine*n Tandempartner*in für die Einrichtungsbesuche?
Es ist auch möglich, Einrichtungen alleine zu besuchen.
Wie groß ist der Zeitaufwand?
Das lässt sich nicht genau beziffern und ist davon abhängig, wie viel Zeit Du investieren kannst. Einplanen musst Du Zeit für das Vorbereitungsseminar, Zeiten für die Einrichtungsrecherche, Terminvereinbarung und Absprachen mit den Einrichtungen und Deinem*Deiner Tandempartner*in, die Vorbereitung sowie Durchführung der Einrichtungsbesuche / Schulbesuche.
Wer hilft mir weiter, wenn ich Fragen oder Probleme habe?
Eine*r der Coaches steht Dir nach dem Vorbereitungsseminar als Ansprechpartner*in zur Verfügung. Alternativ kannst Du Dich auch an die Koordinierungsstelle unter FB[at]awo.org wenden.
Gibt es eine Aufwandsentschädigung bzw. eine Ehrenamtspauschale?
Ja, es gibt eine Aufwandsentschädigung / Ehrenamtspauschale in Höhe von 30 € pro Einrichtungsbesuch.
Ist es ein Problem, wenn ich den Besuch von Einrichtungen während meiner Dienstzeit durchführe und dann sowohl das Taschengeld als auch die Aufwandsentschädigung erhalte?
Nach unseren aktuellen Informationen stellt dies kein Problem dar.
Muss ich die Aufwandsentschädigung bei meinem BAföG-Antrag angeben?
Du bist verpflichtet, alle Zuwendungen aus ehrenamtlicher Tätigkeit im BAföG-Antrag anzugeben bzw. sie nachträglich zu melden. Eine Auskunft darüber, inwiefern sich dies in Deinem Fall auf die Leistungen auswirkt, solltest Du bei den zuständigen Stellen erfragen.
Muss ich die Aufwandsentschädigung beim Jobcenter melden?
Bitte besprich dies mit Deinem*Deiner zuständigen Berater*in beim Jobcenter.
Muss ich auf die Aufwandsentschädigung Steuern zahlen?
Die Aufwandsentschädigung muss bei der Steuererklärung angegeben werden. Da es sich bei der Tätigkeit als Freiwilligenbotschafter*in um eine ehrenamtliche Tätigkeit handelt, entspricht die Aufwandsentschädigung einer Ehrenamtspauschale. Bis zu einem Betrag von 840 € pro Jahr und Person (Stand 2022) sind Ehrenamtspauschalen steuerfrei. Wenn Du für mehrere ehrenamtliche Tätigkeiten eine Aufwandsentschädigung erhältst, wird dies zusammengerechnet. Alles über den Freibetrag hinaus, muss versteuert werden. Wie es in Deinem individuellen Fall ist, können wir nicht bewerten. Bitte informiere Dich dazu oder wende Dich an eine*n Steuerberater*in.
Werden Fahrtkosten erstattet?
Die Erstattung der Fahrtkosten erfolgt nach den Bestimmungen des Bundesreisekostengesetzes und nach Einreichung der entsprechenden Belege.
Bin ich versichert, wenn auf dem Weg zur / von der Einrichtung ein Unfall passiert?
Für die Ehrenamtlichen im Projekt besteht bei ihrem Einsatz als Freiwilligenbotschafter*innen Unfallschutz über die BGW (Berufsgenossenschaft der Wohlfahrtspflege) des AWO Bundesverbandes.
Bekomme ich eine Bescheinigung über meine Mitwirkung am Projekt?
Gerne stellen wir Dir für Dein Engagement eine Bescheinigung aus, wenn Du Einrichtungsbesuche absolviert hast. Diese kannst Du z.B. Bewerbungen beilegen. Bitte schicke uns dafür eine E-Mail an FB@awo.org mit Deiner aktuellen Postadresse, an die die Bescheinigung gehen soll oder dem Hinweis, dass Du sie per E-Mail zugesendet bekommen möchtest.
Für die Teilnahme am Vorbereitungsseminar erhältst Du eine Teilnahmebescheinigung über Deine Coaches.
Meine Frage wurde nicht beantwortet. Was nun?
Schick uns Deine Frage(n) an: FB[at]awo.org.